Was jetzt beschlossen werden soll
Die EU will am Montag, 18. Mai, die Bedingungen für einen Kredit an die Ukraine über 90 Milliarden Euro festlegen. Dabei geht es um den nächsten technischen Schritt zur Umsetzung eines bereits beschlossenen Programms, nicht um eine neue Grundsatzentscheidung über den Kredit selbst.
Der Rat der EU hatte die gesetzgeberische Ausgestaltung des Programms laut Consilium bereits am 23. April formell abgeschlossen. Der Kredit ist für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen und soll über EU-Anleihen an den Märkten finanziert werden, abgesichert durch den EU-Haushalt.
Erste Tranche im Juni angepeilt
Mit dem Schritt rückt eine erste Tranche von rund 9,1 Milliarden Euro näher. In Brüssel ist demnach vorgesehen, diesen Betrag bis Mitte Juni verfügbar zu machen.
Vor einer Auszahlung müssen jedoch weitere Verfahren abgeschlossen werden. Dazu gehören ein Kreditabkommen für das gesamte Paket, eine Ergänzung zum Abkommen im Rahmen der Ukraine Facility sowie ein Memorandum über die makrofinanzielle Hilfe. Auch auf ukrainischer Seite sind formelle Genehmigungen nötig, darunter eine Behandlung in der Werchowna Rada.
Die Werchowna Rada ist das Parlament der Ukraine. Sie muss internationale Finanzvereinbarungen je nach Rechtsform mitbehandeln oder ratifizieren.
Wofür die ersten Milliarden vorgesehen sind
Die erste Tranche soll in zwei Teile aufgeteilt werden. Rund 5,9 Milliarden Euro sind für die Beschaffung von Drohnen vorgesehen. Dabei setzt die EU auf das Prinzip, in der Ukraine für die Ukraine zu kaufen, also auf ukrainische Hersteller.
Weitere 3,2 Milliarden Euro sollen als makrofinanzielle Hilfe an Kiew fliessen, um Haushaltsausgaben zu decken. Dazu zählen auch Zahlungen an Militärangehörige.
Wie das Gesamtpaket aufgebaut ist
Das gesamte Kreditpaket umfasst 60 Milliarden Euro zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Ukraine und zur Beschaffung von Rüstungsgütern sowie weitere 30 Milliarden Euro für makroökonomische und budgetäre Unterstützung.
Für 2026 plant die EU, insgesamt 45 Milliarden Euro verfügbar zu machen: 28,3 Milliarden Euro für den Ausbau der ukrainischen Verteidigungsindustrie, je 8,35 Milliarden Euro über makrofinanzielle Hilfe und über die Ukraine Facility.
Die Finanzierung ist an Bedingungen im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung geknüpft.
Die Ukraine Facility ist das mehrjährige EU-Instrument zur finanziellen Unterstützung der Ukraine. Auszahlungen sind an Reformschritte und vereinbarte Bedingungen gebunden.




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