Gericht hebt zentrale Grundlage auf
Ein ukrainisches Berufungsgericht hat eine religionswissenschaftliche Expertise der Staatlichen Dienststelle für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit aufgehoben. Diese Expertise war zur Einschätzung gelangt, dass die Ukrainische Orthodoxe Kirche mit der Russisch-Orthodoxen Kirche verbunden sei.
Nach Angaben der Ukrainischen Orthodoxen Kirche stellte das Gericht fest, dass ein Antrag auf Ablehnung von Mitgliedern der Expertengruppe nicht geprüft worden sei. Darin liege ein Rechtsverstoss.
Die Handlungen des Vorsitzenden der Staatlichen Dienststelle der Ukraine für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit, Wiktor Jelenskyj, hinsichtlich der Bestätigung der Schlussfolgerung … unter den Bedingungen eines nicht geprüften Antrags … auf Ablehnung … als rechtswidrig anzuerkennen. Die Anordnung der Staatlichen Dienststelle der Ukraine für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit vom 27.01.2023 Nr. N-8/11 … als rechtswidrig anzuerkennen und aufzuheben.
Das Gericht verpflichtete die Behörde zudem, die Satzung der Ukrainischen Orthodoxen Kirche erneut zu prüfen.
Folgen für das Verbotsverfahren
Auf Grundlage der nun aufgehobenen Expertise war bereits ein Verfahren zum Verbot der Ukrainischen Orthodoxen Kirche eingeleitet worden. Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts, die sofort in Kraft tritt, ist dieses Verfahren vorerst faktisch gestoppt.
Die Ukrainische Orthodoxe Kirche hatte zuvor erklärt, die staatliche Behörde habe ihre Schlussfolgerung auf russische und nicht auf ukrainische Dokumente gestützt.
Die Staatliche Dienststelle für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit ist in der Ukraine unter anderem für Religionsgemeinschaften und Fragen der Gewissensfreiheit zuständig. Ihre Einschätzungen können für verwaltungsrechtliche Verfahren von grosser Bedeutung sein.



